Entfernungsartikel ist abzulehnen

Von den VertreterInnen der Initiative wird der Entfernungsartikel schon fast als heilsbringend angeschaut. Anscheinend werden, falls dieser Artikel ins KG aufgenommen wird, mit einem Schlag sämtliche Probleme gelöst und es wird in der Stadt nie mehr zu gewalttätigen oder unbewilligten Demonstrationen kommen, dies wird ja auch mit dem Titel der Initiative suggeriert. Aber bevor wir nun vor allem im Konjunktiv argumentieren, schlage ich vor, dass wir uns vorerst an die Fakten halten.

Bereits heute kann eine Demonstration aufgelöst werden, und, wenn sich die Teilnehmenden nach der Auflösungsbekanntgabe nicht entfernen, besteht die Möglichkeit, sie zu bestrafen. Dies ist im kantonalen Polizeigesetz und in Artikel 292 StgB festgelegt. Dass Randalierende bestraft werden, ist bereits nach geltender Strafgesetzordnung möglich und wird auch angewendet. Das einzige das sich bei einer Einführung des Entfernungsartikels ändern wird ist, dass die Polizei für eine allfällige Ankündigung einer Demonstrationsauflösung nicht den gesamten Artikel 292 STgB herunterlesen müsste, sondern die Auflösung und die Aufforderung zum sich aus der Demo zu entfernen, in einem einzigen Satz formulieren müsste. Auch die KAPO ist betreffend der Wirksamkeit des Entfernungsartikels eher skeptisch und hat den Hype um diesen Artikel selber massiv relativiert. Auf der anderen Seite ist es genau diese KAPO, welchen den Entfernungsartikel vehement fordert. Einmal mehr weiss bei der KAPO die eine Hand nicht was die andere tut.

Zudem richtet sich die Polizei beim Entscheid, ob eine Demonstration aufzulösen sei, ob sie nun unbewilligt ist oder nicht, nicht nach den Instrumenten, wie dies der Entfernungsartikel eines ist, sondern nach der Frage der Verhältnismässigkeit. D.h.. dass, wenn die Polizei zum Fazit kommt, die Auflösung einer Demonstration widerspreche der Verhältnismässigkeit, die Demo nicht aufgelöst wird. Die Kantonspolizei löst eine Demonstration nur dann auf, wenn dies aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig ist. Ob eine Demonstration aufgelöst wird oder nicht liegt nicht im Einflussbereich des Entfernungsartikels. Ausserdem darf auch eine unbewilligte Demonstration nicht einfach so aufgelöst werden, an dieser Tatsache wird auch der Entfernungsartikel nichts ändern. Wer etwas anderes behauptet, streut den Leuten schlicht Sand in die Augen.

Desweiteren ist es nicht ganz einfach, an einer Demonstration zwischen Beteiligten und Unbeteiligten zu unterscheiden, zumal in der Stadt, in welcher die Demonstrationszüge meistens während des Wochenendeinkaufes durch die Gassen der Stadt laufen. Gesetzt der Fall, jemand würde rein zufälligerweise in eine Demonstration geraten und nicht mitbekommen, dass die Polizei die Teilnehmenden unter Strafandrohung auffordert, sich von der Demonstration zu entfernen, ist man schon unverschuldet in die Bredouille geraten. Beim Entfernungsartikel ist unserer Ansicht nach die Gefahr zu gross, dass es viele unbeteiligte Leute geben wird, die einfach zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Bei einem solchen Artikel unterliegt man schnell einem Generalverdacht und diese Tatsache kollidiert ganz klar mit der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, die uns sehr wichtig ist.

Am Vermummungsverbot zeigt sich, welches Schicksal dem Entfernungsartikel blühen wird: Es wird einfach ein weiterer Papiertiger geschaffen, den die Polizei je nach Lust und Laune einsetzen kann oder eben dann nicht.

Fazit: Mit einem Entfernungsartikel wird sich an den heutigen Gegebenheiten und Möglichkeiten rein gar nichts ändern. Dass es nur aufgrund von dem Entfernungsartikel zu weniger oder gar keinen gewalttätigen Demos geben wird, ist eine Illusion. Es reicht, wenn die bereits bestehenden Instrumente umgesetzt wird.