Die Drohnen vom Himmel geholt

Sowohl der Gemeinde- wie auch der Stadtrat sind sich einig: Die Drohnen sollen anlässlich der Euro 08 auf dem Boden bleiben.Politische, juristische, ökologische und sicherheitstechnische Gründe sprechen gegen einen Einsatz der Drohnen.

Der schleichenden Militarisierung der inneren Sicherheit muss Einhalt geboten werden. Der Stadtrat hat sich anlässlich mehrerer Debatten klar gegen subsidiäre Einsätze der Armee auf Stadtberner Boden geäussert. Es existiert keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Drohnen anlässlich ziviler Einsätze bzw. im Assistenzdienst. Um diese rechtliche Lücke zu schliessen, hat der Bundesrat mittels Bundesbeschluss eine temporäre rechtliche Grundlage für den Einsatz während der Euro 08 geschaffen. Für den Einsatz während Fussballmatches oder Demonstrationen besteht aber nach wie vor keine Grundlage. Aus diesem Grund finde ich es höchst bedenklich, wenn der Kommandant der KAPO anlässlich eines Zeitungsinterviews (Der Bund, 20.02.08) einen Drohneneinsatz an zivilen Ereignissen nicht ausschliesst. Eigentlich sollte ein promovierter Jurist die geltende Rechtsgrundlage kennen.
Das Drohnensystem ADS-95 ist am Tag aus Umweltschutzgründen für zivile Einsätze ein absoluter Unsinn und mit ihrem lärmigen stinkigen 2-Takt-Motor eine unnötige Umweltbelastung, weil aus Sicherheitsgründen während dem Sichtflug zusätzlich ein Begleitflugzeug mitfliegen muss, das ebenfalls eine Überwachung machen könnte! Zudem haben diese Dinger die unangenehme Eigenschaft, ab und zu abzustürzen (siehe NZZ am Sonntag vom 17. Februar 2008). Das bedeutet, dass der Einsatz der Drohnen während einem Grossanlass ein grösseres Risiko darstellt als die Menschenmenge selber. Wir möchten uns lieber keinen Absturz in die Fanmeile während eines EM-Match vorstellen……Wollen wir dies wirklich riskieren?

Es ist zu hoffen, dass die KAPO Bern klug genug sein wird und die politischen Signale aus der Stadt ernst nimmt, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet ist. Dem Kommandanten der KAPO empfehle ich zudem einen Crash-Kurs in geltendem Recht.