Verschärfung des Kundgebungsreglementes ist gescheitert

Schon wieder eine Pleite für die bürgerlichen Scharfmacher in der Stadt: Die Stimmbevölkerung lehnt die Aufnahme des Entfernungsartikels – wenn auch ganz knapp – ab.

Dieser Artikel war unverhältnismässig, unnötig und auch praxisfremd – und dies haben uns die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt mit ihrem Entscheid nun bestätigt. Dies ist nun schon die zweite Schlappe für die Panikmache von bürgerlicher Seite und das ist gut so.

Bereits heute kann die Polizei nach Art. 29 des kantonalen Polizeigesetzes unfriedliche Kundgebungen, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, auflösen und Demonstrierende wegweisen. Mit Artikel 292 des Strafgesetzbuches besteht die Möglichkeit, jemanden zu strafen, wer einer amtlichen Aufforderung zuwiderhandelt. Die Polizei verfügt demnach über genügend Mittel, eine Demonstration aufzulösen und an der Strafbarkeit von Randalierern würde ein Entfernungsartikel nichts ändern. Zudem richtet sich die Polizei beim Entscheid, ob eine Demonstration aufzulösen sei – ob unbewilligt oder nicht – nicht nach den Instrumenten, wie dies der Entfernungsartikel eines ist, sondern einzig und allein nach der Frage der Verhältnismässigkeit.

Es ist richtig, dass kein weiterer Papiertiger – wie es beispielsweise das Vermummungsverbor darstellt – geschaffen wurde.

Das Stimmberechtigten der Stadt Bern haben einmal mehr gezeigt, dass sie sich von der bürgerlichen Panikmache nicht beeindrucken lassen – die Stadt ist nämlich nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv gesehen, eine sichere Stadt.