Trauerspiel um Schulreglement

Es scheint, dass es der Stadtrat nicht mehr fertigbringt, ein Thema zu diskutieren, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren. Neuestes Beispiel ist die Teilrevision des aktuellen Schulreglements. Eigentlich geht es nur um den Vollzug von übergeordnetem Rechts; die Umsetzung des Artikels 17 des kantonalen Volksschulgesetzes, meistens genannt „Integrationsartikels“. Da hat es das mehrheitlich bürgerlich dominierte Kantonsparlament (zumindest war das bis vor kurzem so) tatsächlich zustande gebracht, einen recht fortschrittlichen pädagogischen Schritt zu machen und allen Schülerinnen und Schülern das Recht auf eine Beschulung in der sogenannten Regelklasse zuzubilligen.

Der Grundsatzentscheid hierfür fiel im Jahre 2001. Man wusste also schon seit langem, was auf die Stadt zukommt und die Stadt hat auch reagiert. Bevor aber der Grossrat den endgültigen formellen Entscheid gefällt hat, konnte nichts unternommen werden. Seit 2005 werden die Lehrkräfte von den städtischen Behörden auf diesen Schritt vorbereitet. Das Projekt zur Umsetzung des Integrationsartikels in den städtischen Schulen war auch schon längst aufgegleist.

Im November 2008 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision des Schulreglements eröffnet, dessen Hauptpunkt die Festschreibung der Integration war. Die zuständige Kommission, die SBK, diskutierte die Anträge des Gemeinderates zuhanden des Stadtrates in ihrer Sitzung vom 4. Mai.

Die Kommission überwies den vorliegenden Vortrag des Gemeinderates mit grossem Mehr an den Stadtrat. Kaum zwei Wochen traf sich ein Teil der SBK zu einer Sondersitzung, um einen Rückweisungsantrag zu formulieren.

In diesem Rückweisungsantrag wurde unter anderem ein einheitliches Schulmodell gefordert, das sowohl durchlässig wie auch integrativ sei. Die Absicht war, dass die Stadt ein eigenes Modell erarbeiten sollte. Problematisch an der ganzen Sache ist, dass der Kanton den Gemeinden fünf genau definierte Schulmodelle zur Verfügung stellt, aus denen sie auswählen können. Die Erarbeitung eines eigenen Schulmodells sieht das übergeordnete Recht nicht vor. Nachdem dies sogar den Juristen (!) in dieser Gruppe einleuchtete, verständigte man sich in dieser Gruppe auf das Modell Spiegel.

Einerseits ist dies sicher ein Fortschritt, zumindest wenn man weiss, dass die FDP bis anhin das Modell Manuel favorisiert hat. Andererseits ist klar, dass das Modell Spiegel ein Auslaufmodell ist. Denn es ist die Absicht des Kantons, die bis dato 5 Modelle auf 2 zu reduzieren. Ob man dies gut oder schlecht findet bleibe dahingestellt. Es gilt als sicher, dass das Modell Spiegel nicht unter diesen zwei Modellen figurieren wird, denn die anfängliche Euphorie über dieses Modell ist einer gewissen Ernüchterung gewichen. Spiegel ist sicher integrativer als Manuel, es ist aber organisatorisch sehr aufwendig und ist ein Killer der Gruppendynamik. Dieser Entscheid wird in den nächsten zwei Jahren erwartet. Es ist absolut unverständlich, aus welchem Grund dieses Grüppli ein Modell durchdrücken will, das in spätestens zwei Jahren schon wieder obsolet sein wird.

Aber es geht auch nicht um Pädagogik, sondern um etwas ganz anderes. Das Sondergrüppli besteht aus den zwei FDP-Vertretern in der SBK; dem SVP-Vetreter, dem BDP/CVP-Vertreter, der, rein zufälligerweise natürlich, Kleinklassenlehrer ist, dem GLP-Vertreter, der GFL-Vertreterin, die sowohl Kommissionsreferentin wie auch Kleinklassenlehrerin ist sowie einem abgewählten SVP-Stadtrat.

Da die FDP politisch nichts mehr zustande bringt, hat sie sich halt auf Obstruktion verlegt, dies gilt auch für die Sozialhilfe. Der BDP/CVP-Vertreter ist einer der Kleinklassenlehrer, die zwar auf Stufe Kleinklasse unterrichten, aber nicht über die dafür nötige Qualifikation verfügen. Den ganzen Prozess aufhalten bedeutet deshalb auch, den eigenen Job zu retten. Der Lebensgefährte der Kommissionssprecherin ist Tagesschulleiter, daher wohl der Antrag, die Tagesschulleitungen seien nicht den Schulleitungen sondern wie bisher den Schulkommissionen zu unterstellen.

Diese Häufung von Partikalurinteressen ist natürlich rein zufällig. Es stellt sich aber einmal mehr die Frage, ob die SBK überhaupt noch funktionsfähig ist und ob man wirklich daran interessiert ist, Lösungen für anstehende Probleme zu suchen. Meines Erachtens schafft die SBK mehr Probleme als sie zur Lösungsfindung beiträgt. Ein Kommissionspräsident, der den Entscheid für das Modell Spiegel als SBK-Antrag bezeichnet, ist auch nicht sehr glaubwürdig. Die SBK hat zwar in ihrer Mehrheit für einen Rückweisungsantrag votiert, aber vom Modell Spiegel war zu dem Zeitpunkt keine Rede. Hony soit qui mal y pense