Saubannerzug durch Bern

In der heutigen Ausgabe des „Bund“ ist ein Interview mit Hans-Jürg Käser, als Vorsteher der bernischen Militär- und Polizeidirektion (POM) sozusagen der oberste Berner Polizist, zu lesen. Gemäss diesem Interview zeigt sich RR Käser zufrieden damit, dass es seit dem 1.1.08, also seit der Einheitspolizei Police Bern,keine Saubannerzüge durch die Stadt Bern gegeben habe. Da Herr Käser die Bedeutung des Wortes „Saubannerzug“ offenbar nicht kennt, habe ich untenstehend eine Definition dieses Wortes aus „Wikipedia“ hineinkopiert.

Dass die Polizei zufrieden mit der neuen Regelung sei, da ihnen endlich jemand sage, was bei Demonstrationen zu tun sei, erstaunt mich sehr. Die Direktive bei Demonstrationen war immer klar: Strategie nach 3-D; also Dialog, Deeskalation und Durchgreifen. Ist es nicht eher so, dass die Polizei unter der KAPO endlich so hart zupacken kann wie sie eigentlich möchte, ohne zu befürchten, dass sie von der RGM-Mehrheit im Stadtrat die Leviten gelesen bekommt? Ich habe am 19. Januar 2008 selber überharte Gewalt gegen eine wehrlose Demonstrantin von seiten der Polizei erlebt. Ausserdem hat die Regierungsstatthalterin das Vorgehen der Polizei als teilweise unverhältnismässig bezeichnet. Wenn nun Herr Käser sagt „irgendwann werde ein Gericht feststellen, dass die Polizei unverhältnismässig vorgegangen sei“ (Originalzitat) scheint ihn dies nicht sonderlich zu stören. Ich bin schockiert über diese recht saloppe Haltung eines Politikers gegenüber Polizeigewalt. Wir leben immerhin in einer Demokratie, aber dies scheint Herr Käser vergessen zu haben und da ist Polizeigewalt kein Kavaliersdelikt!!!

Dass die Trennung zwischen strategischen Kompetenzen (Gemeinderat) und operativen Kompetenzen (Kantonspolizei) nicht einfach umzusetzen sein wird, war von Anfang an klar. Aus diesem Grund hat die SP der Stadt Bern die Einheitspolizei immer bekämpft. Herr Käser und die KAPO haben jetzt genau das, was sie wollten, also sollen sie gefälligst dafür sorgen, dass das ganze Konstrukt auch funktioniert.

Was das angebliche Telefongespräch zwischen Herrn Käser und Alex Tschäppät betrifft, werde ich sicher nachfragen, ob dies so passiert ist. Wenn ja, ist dies meines Erachtens eine unzulässige Einmischung des Kantons in die städtischen Angelegenheiten.

Noch etwas zu der Bemerkung von Herrn Käser betreffend die Verwendung der Synergiegewinne: Dies ist nun eine klare Einmischung in die Gemeindeautonomie. Im Vortrag des Regierungsrates an den Grossrat die Teilrevision des Polizeigesetzes betreffend, steht, dass die Gemeinden in der Verwendung der Synergiegewinne frei sind. Diese Bemerkung von Herrn Käser ist also völlig überflüssig, wie eigentlich das ganze Interview.

Zur Aussage von Herrn Käser betreffend Ressourcenvertrag ist folgendes zu sagen: Dieser Vertrag ist mal für zwei Jahre abgeschlossen worden und erst dann wird verhandelt. Es ist sicher nicht die Aufgabe der Kapo, für zwei Vereine zu bezahlen, die ihre gewaltbereiten Fans nicht im Griff haben. Aber es ist auch nicht die Aufgabe der Stadt, Herr Käser! Ausserdem bezahlt Bern für die Leistung en der Polizei schon jetzt mehr als alle anderen Gemeinden im Kanton.

Hier nun die Definition von „Saubannerzug“ für Herrn Käser

Immer wieder wird „ein Saubannerzug“ erwähnt. Es gibt nur einen Saubannerzug (und der war gerechtfertigt), daher hier eine Kopie des Artikels von de.wikipedia.org:

Saubannerzug
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Saubannerzug wird der Aufbruch einer Freischar aus der Innerschweiz nach Genf im Jahr 1477 bezeichnet. Der Name Saubanner geht auf ein mitgeführtes Banner zurück auf welchem ein wilder Eber (Sau/Schwein) mit einem Kolben – ein Zeichen für Unzufriedenheit – abgebildet war.

Hintergrund des Saubannerzugs waren die Burgunderkriege von 1474 bis 1477. Nach der Schlacht bei Nancy am 5. Januar 1477 gründeten zurückgekehrte Urner und Schwyzer Kriegsleute, die mit der Beuteverteilung unzufrieden waren, die so genannte Gesellschaft vom torechten Leben. In der Fastnachtszeit des Jahres 1477 brachen sie Richtung Westschweiz auf, um von Genf die versprochene Brandschatzsumme zu fordern. Dem Zug schlossen sich unterwegs auch Kriegsknechte aus anderen Orten der Zentralschweiz an. Die Zahl der am Zug Beteiligten wird auf 1.700 Leute geschätzt. Den Obrigkeiten von Zürich, Bern und Luzern kam dieses Unterfangen jedoch äußerst ungelegen, da sie sich in Verhandlungen mit Frankreich und Savoyen befanden und nicht in den Verdacht geraten wollten, die eigenen Truppen nicht unter Kontrolle zu haben. Umgehend wurden Gesandtschaften aus Bern und den anderen eidgenössischen Orten sowie aus den Städten Genf, Basel und Strassburg zu den Aufständischen geschickt. Den Gesandten gelang es am 4. März 1477 den Zug, der bereits bis Payerne und Lausanne gelangt war, zu stoppen. Genf musste sich verpflichten, den Eidgenossen von den noch geschuldeten 24’000 Gulden sofort 8’000 auszuzahlen. Für den Rest wurden Geiseln gestellt. Zudem musste Genf jedem Zugteilnehmer zwei Gulden als Entschädigung entrichten sowie einen Umtrunk anbieten. Auch für die Bezahlung der Gesandten und weitere Ausgaben musste Genf aufkommen. Nach dem Zug ging Genf mit Bern und mit Freiburg das erste Burgrecht ein, um sich vor weiteren Freischaren zu schützen und die eidgenössischen Städte besiegelten ein unbefristetes Burgrecht. Dies wiederum rief den Protest der Länderorte hervor. Ein Ausweg aus dem Konflikt wurde mit dem Stanser Verkommnis gefunden.