Referendum gegen Schulreglement

Das Referendum gegen die Teilrevision des städtischen Schulreglementes, welcher der Stadtrat am 28. Januar 2010 zugestimmt hat, ist also in letzter Minute doch noch zustande gekommen. Nun gut, gönnen wir den Bürgerlichen diesen Etappensieg, sie sind ja in letzter Zeit vom Erfolg nicht gerade verwöhnt worden.

Die Einführung der Integration in der Stadt Bern ist Umsetzung von übergeordnetem Recht – nämlich des teilrevidierten Volksschulgesetzes, das von einem bürgerlichen Grossrat genehmigt wurde. Der sogenannte Integrationsartikel sieht vor, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler die sogenannten Regelschulklassen besuchen sollen.

. Behauptung 1: Sämtliche Kleinklassen in der Stadt Bern werden aufgehoben

Die Gemeinden haben gemäss Vorgaben des Kantons zwei Möglichkeiten, diese Integration umzusetzen:

– Modell 1: Es werden weiterhin Klassen zur besonderen Förderung angeboten.
Modell 2: Sämtliche Klassen zur besonderen Förderung werden aufgehoben

Die Stadt Bern hat sich für das Modell 1 entschieden, siehe auch teilrevidiertes Schulreglement Art 2 Abs 1 lit a (….) und Art 11 a Abs 2 „Können sie in Regelklassen nicht angemessen geschult werden, besuchen sie ganz oder teilweise besondere Klassen“.

Die Behauptung der InitiantInnen, die Kleinklassen würden in der Stadt ganz aufgehoben, ist also falsch, die Kleinklassen werden nur teilweise aufgehoben.

– Behauptung 2: Eine integrative Schule, in der die SchülerInnen möglichst ohne Selektion unterrichtet werden sollen

Eine solche Bestimmung ist im städtischen Schulreglement nicht vorgesehen, diese Behauptung ist schlicht falsch. Keine der Zusammenarbeitsformen auf Sekstufe 1, die in der Stadt Bern möglich sind, verzichtet auf Selektion.

Es wurde zwar vor einiger Zeit ein „Verein für eine Schule ohne Selektion“ gegründet, dieser Verein steht in keiner Verbindung zum teilrevidierten Schulreglement

– Behauptung 3: Die Hausaufgaben sollen verboten werden und durch obligatorische Aufgabenstunden in der Schule vorgesehen werden.

Eine solche Bestimmung ist nicht Gegenstand des städtischen Schulreglementes und damit ist diese Behauptung schlicht falsch.

Von der JUSO wurde vor einiger Zeit ein entsprechender Vorstoss auf Ebene der Stadt Zürich gemacht; in der Stadt Bern war ein solches Verbot nie Thema. Fakt ist, dass sich die SP für obligatorische Ganztagesschulen einsetzt (Vorstoss Mathieu im Jahr 2007).

– Behauptung 4: Die Schülerinnen und Schüler werden in Mehjahrgangsklassen unterrichtet.

Eine solche Bestimmung ist nicht Gegenstand des städtischen Schulreglementes und damit ist auch diese Behauptung schlicht falsch.

Der Anstoss zum Projekt „Basisstufe“ ging von der kantonalen Erziehungsdirektion aus. Dieses Projekt befindet sich immer noch in der Pilotphase. Dass es Gedanken gibt, aufbauend auf die Basisstufe weiterhin in Mehrjahrgangsklassen zu unterrichten ist pädagogisch sinnvoll und deshalb folgerichtig.

Henri-Charles Beuchat, einer der InitiantInnen des Referendums gegen das teilrevidierte Schulreglement lässt sich im „Bund“ vom 21.04.2010 folgendermassen zitieren: „Der Text zum Unterschriftenbogen ist nur Begleitmusik und lässt sich vom eigentlichen Bogen abtrennen. Der Bogen selber ist von der Stadtkanzlei abgesegnet worden.» Selten hat jemand dermassen offen zugegeben, dass man es mit der Wahrheit nicht allzu genau nimmt, vielen Dank Herr Beuchat!

Es geht bei diesem Referendum einzig und allein darum, die Zusammenarbeitsform Manuel für sämtliche Schulen der Sekstufe 1 festzuschreiben. Aus welchem Grund es die InitiantInnen es als richtig und sinnvoll erachten, ihr Anliegen mit Hilfe von Lügen und Unwahrheiten durchzupeitschen, wird wohl für immer ihr Geheimnis bleiben. Wahrscheinlich ist ihnen bewusst, dass sie ziemlich nackt da stehen würden, wenn sie offen zugeben würden,, um was es ihnen eigentlich geht, nämlich um pure Obstruktion. Da sie mit ihrer Obstruktionspolitik im Stadtrat gescheitert sind, muss diese halt in der Oeffentlichkeit weitergeführt werden.

Uebrigens weiss ich schon, was ich den Mitgliedern des Initiativkomitees zu Weihnachten schenken werde: einen Rechtschreibeduden, keiner der InitiantInnen war auf Facebook fähig, ein Statement zu schreiben, das frei von Rechtschreibefehlern war.